Die Datenschutzgrundverordnung und das Ende von Pytal

Am 25. Mai 2018 trat in Deutschland die sogenannte Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in nach einer zweijährigen Übergangsfrist in Kraft. Im Vorfeld dieses Datums gab es zahlreiche Beiträge in diversen Medien. Nicht erwartet habe ich allerdings, dass sich die Einführung der DSGVO auch direkt bei Anbietern für kostenloses Webhosting auswirken würde. Im konkreten Fall, also beim langjährigen Anbieter Pytal, führte die DSGVO zur Einstellung des Angebotes.

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